Am 1.7.2023 tritt ein neues Bundesstiftungsrecht in Kraft. Bislang waren wesentliche Fragen landesrechtlich unterschiedlich geregelt worden. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die bisherige Rechtszersplitterung zu beenden und die rechtlichen Rahmenbedingungen auf einem hergebrachten Stand zu vereinheitlichen. Zwar sind schon bisher im Zuge einer steigenden Zahl von Stiftungserrichtungen zahlreiche Kernprobleme in der juristischen Literatur durchleuchtet und Argumente auf hohem fachlichen Niveau ausgetauscht worden. Rechtsprechung, insbesondere der Ober- oder Bundesgerichte, gab es jedoch kaum. Deshalb sind wichtige Streitfragen weiterhin nicht entschieden. Es ist daher ein Anliegen der Praxis, Klärungen herbeizuführen, die der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienen. Dies würde Prozesse im Sinne aller Beteiligten beschleunigen. Den Nutzen hätten alle Rechtsanwendenden – Stiftende, Beratende, auch die Stiftungsbehörden selbst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.02.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-12 |
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