DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-10 |
+++ Managementunterstützung in LOW-Income-Countries +++ Auswahl des Vermögenspartners +++ Diversität und Stiftungen +++ Digitale Versammlungen +++
Für immer mehr Firmen ist soziale Verantwortung Teil der Geschäftsidee. Dabei bieten sich den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zum Engagement: etwa, indem sie soziale Projekte weltweit unterstützen. Die Christoffel-Blindenmission (CBM) bietet sich hier als erfahrener Partner an.
Wer an Äthiopien denkt, denkt meist an Kaffee. Hier wächst eine Vielzahl unterschiedlicher Kaffeearten, in der namensgebenden Provinz Kaffa gedeihen allein mehr als 5.000 Arten der Arabica-Bohne. Kaffee ist ein bedeutendes Kulturgut Äthiopiens, aber ebenso das wichtigste Exportgut und Existenzgrundlage für viele Menschen vor Ort.
Soziales Engagement in der Arbeitswelt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bei der Freiwilligenarbeit, auch Corporate Volunteering genannt, fördern Unternehmen gesellschaftliches Engagement ihrer Mitarbeitenden. Verschiedene Studien ergaben, dass vier von fünf Arbeitnehmenden lieber für Unternehmen arbeiten, die sich sozial engagieren. Nachfolgend wird gezeigt, welche Möglichkeiten es für ein solches Engagement gibt und wie Arbeitgebende und Arbeitnehmende davon profitieren.
Mit Zero Project hat die Essl Foundation das weltgrößte Netzwerk für soziale Innovationen für Menschen mit Behinderungen initiiert. Aber auch im Stammland Österreich arbeitet die Familienstiftung weiter intensiv an einer Welt ohne Barrieren und engagiert sich für inklusive Arbeitsplätze.
Im Vorfeld des 500. Geburtstags der Fuggerei begannen frühzeitig die Vorbereitungen für das große Jubiläum, das in 2021 begangen wurde. Drei neue Museen in der Fuggerei wurden in dieser Zeit konzipiert und eröffnet, die Fuggerschen Stiftungen brachten das Standardwerk zur Geschichte und Gegenwart der Fuggerei heraus und die Veranstaltungsreihe „Fugger Forum“ etablierte sich als Publikumsliebling in Augsburg.
Die Digitalisierung wird oft gepriesen. Doch was kann sie und was ist ihr Nutzen für die Stiftungsarbeit, so z. B. für Bürgerstiftungen, die von Stiftungsvorständen und Stiftungsräten ehrenamtlich geführt werden und die auf Wachstum ausgerichtet sind? Für die Verantwortlichen von Bürgerstiftungen geht es um das Konkrete, insbesondere wie digitale Lösungen ihre Arbeit erleichtern können, also Arbeitsprozesse vereinfachen sowie bestenfalls Zeit für strategische und operative Aufgaben freisetzen.
„Eigentum verpflichtet“ heißt es in Art. 14 im Grundgesetz. Der Gedanke, dass Unternehmen nicht nur Gewinne erwirtschaften, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen müssen, ist also alt. Und auch das Konzept der sozialen Marktwirtschaft war eine offensive Abkehr vom sog. „Manchester-Kapitalismus“: Die Wirtschaft soll dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Hierbei kann Verantwortung von Unternehmen auf sehr unterschiedliche Art und Weise wahrgenommen werden.
Die Bedeutung des Zwecks einer Maßnahme bzw. einer Intervention hat der italienische Staatsdenker Niccoló Machiavelli mit all seiner Ambivalenz wie im Titel genannt auf den Punkt gebracht – an moderne Unternehmensstiftungen hat er dabei allerdings nicht gedacht. Gerade für diese wird in Unternehmen aktuell immer häufiger der Zweck hinterfragt. Ein Blick in die Managementliteratur zum gesellschaftlichen Engagement von Unternehmen zeigt: Es wird versucht, die verschiedenen Zwecktypen der Unternehmensstiftungen abzugrenzen. Wo stehen diese also heute?
Übermalte, beschriftete, beschnittene und collagierte Banknoten sind inzwischen zu einem breiten und äußerst vielgestaltigen Segment der Kunst zum Thema Geld avanciert. Künstlerische Aneignung lässt Unikate entstehen, die auf individuelle Weise – spielerisch, humorig, kritisch – das Ausgangsmaterial verfremden.
Stiftungen spüren aktuell sehr empfindlich die Auswirkungen der deutlichen Marktveränderungen am Kapitalmarkt in ihren Portfolien. Dies wirft ein neues Licht auf die Bedeutung der Growth/Value-Sektor-Rotation in der Assetklasse Aktien. Was unter der Zusammensetzung eines ausgewogenen Stiftungsportfolios zu verstehen ist, unterscheidet sich nun fundamental von den Bewertungen in den Vorjahren.
Mehr als 1.200 Unternehmerinnen und Unternehmern haben bis dato einen im Oktober 2020 veröffentlichten Aufruf an die Bundesregierung unterschrieben, eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum zu schaffen. Diese soll es erlauben, die langfristige unternehmerische Unabhängigkeit ins Zentrum der Eigentumsverfassung zu stellen, ohne dabei auf eine Weitergabe in der Familie oder aufwendige und oftmals nicht passende Stiftungsmodelle angewiesen zu sein.
Trotz der vielen in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsformen und hybriden Gestaltungen wie Doppelstiftungen oder Tochter-GmbH von gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen wird beklagt, dass die hierzulande bestehenden Rechtsformen für Social Entrepreneurs und andere nachhaltig agierende Unternehmen sowie das geltende Gemeinnützigkeitsrecht nicht ausreichend auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sind (so beispielsweise in einem in der BT-Drucks. 19/8567 niedergelegten Fraktionsantrag).
Eltern eines Kindes mit Behinderung treibt die Sorge und der Wunsch, es nach ihrem Ableben zeitlebens möglichst gut versorgt, geschützt, gefördert und abgesichert zu wissen. Und diese Sorge teilen sie mit der Organisation, die sie letztwillig bedenken wollen. Meist erhält der behinderte Mensch aus öffentlichen Mitteln Sozialleistungen (vgl. SGB IX, XII). Diese sind nach dem sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz aber häufig einkommens- und vermögensabhängig.
Wer ein inländisches Grundstück erwirbt, schuldet grundsätzlich Grunderwerbsteuer. Eine Befreiung für steuerbegünstigte Körperschaften gibt es nicht. Sie ist aber zu fordern, denn gemeinnützig gebundene Vermögen werden nicht selten durch die Dotation oder Umschichtung von Immobilien gebildet. Die Belastung mit dieser speziellen Verkehrssteuer aber erschwert oder verhindert die Zuwendung von Immobilien und vor allem die Umstrukturierung und Reorganisation gewachsener gemeinnütziger Unternehmen und Konzerne.
Entzug der Gemeinnützigkeit bei Aktivitäten gegen Corona-Maßnahmen
BFH, Beschluss vom 18.8.2021 – V B 25/21 (AdV)
+++ Fördermittelführer für gemeinnützige Aktivitäten und Projekte +++ Ausschreibung des Wissenschaftspreises Bürokratie +++ Unselbständige Stiftungen keine steuerpflichtigen Leistungsempfänger +++ Ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung +++ Karl-Vossloh-Stiftung fördert Mobilitätskonzepte +++
+++ Alena Buyx ab 2023 im Kuratorium der ZEIT-Stiftung +++ Engagement für eine Kulturpolitik der Transformation +++
+++ Memorial International erhält BVDS-Sonderpreis +++ Johannesstift Diakonie mehrfach ausgezeichnet +++ Klaus Dyckerhoff-Preis für Forschung zum 3D-Druck +++
+++ NPO-Kongress 2022 zur Nachhaltigkeit +++ 12. Kongress der Sozialwirtschaft 2022 +++
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