Wer ein inländisches Grundstück erwirbt, schuldet grundsätzlich Grunderwerbsteuer. Eine Befreiung für steuerbegünstigte Körperschaften gibt es nicht. Sie ist aber zu fordern, denn gemeinnützig gebundene Vermögen werden nicht selten durch die Dotation oder Umschichtung von Immobilien gebildet. Die Belastung mit dieser speziellen Verkehrssteuer aber erschwert oder verhindert die Zuwendung von Immobilien und vor allem die Umstrukturierung und Reorganisation gewachsener gemeinnütziger Unternehmen und Konzerne.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.04.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-08-10 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

