DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-09 |
+++ Aktuell sinkende Spendenbereitschaft der Deutschen +++ Wie Wirkungsmaximierung Sozialunternehmen auf Abwege führen kann +++ Stiftungsanlage: Ausschüttungspolitik der Investmentfonds in Krisenzeiten +++ Novellierung der Landesstiftungsgesetze +++
Erich Steinsdörfer, geboren am 30.3.1957, verheiratet, eine Tochter, ist Rechtsanwalt. Er ist seit 1986 im Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) im Stifterverband tätig: zunächst als Referent und Berater, seit 2002 als Prokurist und seit 2010 als Geschäftsführer. Von 1998 bis 2011 war er Geschäftsführer der Deutschen Stiftungsakademie (DSA). Von 2017 bis 2021 war er Mitglied im Beirat des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen e. V. Seit 2018 gehört er dem SprecherInnenrat des Bündnisses für Gemeinnützigkeit an. Zudem war und ist er Mitglied in Stiftungsgremien. Als langjähriger Herausgeber ist er Stiftung&Sponsoring eng verbunden.
47 Grad in Pinhão, Portugal, am 14.7.2022. In vielen Regionen Europas die schlimmsten Dürre seit 500 Jahren. Ein tödlicher Gletscherbruch in den italienischen Dolomiten. Brände auf knapp 750.000 Hektar innerhalb der Europäischen Union. Allein im Juli verzeichnete Deutschland eine Übersterblichkeit von über 9.000 Menschen aufgrund der großen Hitze. Gründe genug für 600 Stiftungen aus aller Welt und aus allen Themenbereichen, um sich auf konkrete Handlungsfelder zum Schutz des Klimas zu verpflichten. In Deutschland gibt es dagegen nur wenige Beispiele – das sollte sich ändern.
Heike Pohl ist seit 2017 Geschäftsführerin der Fondation Zürcher Hochschule der Künste. Sie hat ihr Studium an der Universität Zürich in Romanistik, Anglistik und Kunstgeschichte abgeschlossen und später einen Masterabschluss in Communications Management der Universität Lugano erworben; dazu kamen Weiterbildungen in Journalismus und Fundraising.
Sie ist als Kind Deutscher Eltern in der Schweiz geboren und eingebürgert.
Demokratiebildung ist kein Luxus – das hat die NRW-Schulministerin Dorothee Feller bei einer unserer Veranstaltungen der Stiftung Aktiven Bürgerschaft im letzten Jahr betont. Denn unsere Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Mit unserem Service-Learning-Programm „sozialgenial – Schüler engagieren sich“ lernen schon junge Menschen, wie demokratisches Miteinander funktioniert. sozialgenial ermutigt und befähigt sie, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten.
Waren Stiftungen nie so wertvoll wie heute? Das ist schwer zu sagen. Sicher aber ist: Sie werden gerade jetzt besonders dringend gebraucht. Denn was hören wir allenthalben aus der Szene bürgerschaftlichen Engagements? „Die Leute bleiben weg. Auf jeden Fall sind es deutlich weniger als vor der Krise.“ Man hört es aus den Kirchen, aus den Wohlfahrtsverbänden, aus den Vereinen. Nicht wenige ehrenamtlich Aktive haben sich zurückgezogen, ob in das Private oder in die rein digitale Distanzkommunikation. Auch bei vielen Veranstaltungen bleibt ein Teil lieber daheim.
Eine Jubiläumsbroschüre in Hochglanz und jedes Jahr ein umfangreicher Tätigkeitsbericht? Sieht so zeitgemäße Stiftungskommunikation aus? Wahrscheinlich eher nicht. Nur weil die Rechtsform auf Ewigkeit ausgerichtet ist, müssen Stiftungen nicht ewig das Gleiche abliefern, wenn sie über ihre Arbeit berichten. Die Berliner Stiftungswoche hat in den vergangenen Jahren unterschiedliche Medien entwickelt und dabei manch Neues ausprobiert.
Stiftungen gestalten, bewegen und verändern seit jeher die Gesellschaft. Doch wenn es darum geht, sich an neue Umwelten und Bedingungen anzupassen, wirken Stiftungen durch den ihnen vorgegebenen Rahmen eher starr als dynamisch. Aufgrund ihres Ursprungs, ihrer Werteorientierung und struktureller Gegebenheiten unterliegen sie besonderen Gesetzmäßigkeiten, die eine Anpassung an die Welt von morgen verhindern können.
Eine Arbeit aus der Werkgruppe „Herbarium“ von Philipp Valenta bereichert seit kurzem den Bestand der Sammlung Haupt, in der sich schon mehrere Werke des in Gelsenkirchen lebenden Künstlers befinden. Er nähert sich dem Thema Geld in druckgrafischen Arbeiten und Collagen, mit Objekten sowie in Form von Aktionen und Performances: „Ich beschäftige mich in meinem künstlerischen Werk mit Verhältnismäßigkeiten und Wertschöpfungsprozessen.
Auch bei den Spendergenerationen erleben wir eine „Zeitenwende“: Spätestens mit den Babyboomern geht ohne Spenderdaten-Strategie nichts mehr. Und mit der Generation X steht schon die nächste wichtige, überwiegend digitale Spendergeneration in den Startlöchern. Ihre Kommunikationserwartungen sind anders als bei den Wiederaufbauern: aktuell, schnell, direkt, gezielt, interaktiv und persönlich. Damit werden die Spenderdaten zum Kern einer erfolgreichen Fundraisingstrategie.
Die Digitalisierung scheint vor allem viel Arbeit zu machen. Politik und Wirtschaft kommen kaum hinterher. Während sich manche noch die Frage stellen, ob Digitalisierung unumgänglich ist, bleibt der Raum der ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit nicht nur außen vor, er scheint auch zwischen den Umwälzungen der Digitalen Transformation unterzugehen. Aber liegt das an der Digitalen Transformation selbst oder nur an den verwendeten Instrumenten?
Im Transparenzregister konnten die Daten der sog. wirtschaftlich Berechtigten, etwa Stiftungsvorständen, durch jedermann frei eingesehen werden. Diese Handhabung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt für unzulässig erklärt. Mit Urteil vom 22.11.2022 (Az. C-37/20, C-601/20) hat der EuGH die bereits 2020 mit § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Geldwäschegesetz (GwG) n. F. umgesetzte 5. GeldwäscheRL (Richtlinie (EU) 2018/843) in Teilen für ungültig erklärt und dem Unionsgesetzgeber Handlungsanweisungen für die bevorstehenden Regelungsakte gegeben.
Fundraisende Stiftungen erzielen immer höhere Einnahmen aus Nachlässen. Umso wichtiger wird es, durch clevere Strategien das volle Potential aus diesem Bereich zu erschließen. Nicht jeder denkt dabei sofort an Befragungen – ein Fehler, wie dieser Beitrag zeigt.
Am 1.1.2024 tritt ein teilrevidiertes Schweizer Stiftungsrecht in Kraft. Die punktuellen Anpassungen betreffen einen möglichen Organisationsänderungsvorbehalt durch den Stifter, Erleichterungen bei (unwesentlichen) Änderungen der Stiftungsurkunde und die Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Zudem beeinflussen weitere Gesetzesneuerungen den Stiftungssektor.
Am 14.12.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz, nachfolgend DFördGE) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag übermittelt, der sich in den kommenden Monaten damit in den Ausschüssen befassen wird.
Steuerfreiheit eines Stipendiums und Anrechenbarkeit auf die Werbungskosten
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.3.2022 – 16 K 2083/20
Gemeinnützigkeit von Betriebskindergärten
Urteil des BFH vom 1.2.2022, V R 1 / 20
+++ Stephanie Berger rückt in die Geschäftsführung des DSZ auf +++ Deutscher Spendenrat e. V. mit neuer Geschäftsführung +++ Carl Johann Claussen neues Vorstandsmitglied +++ Armin Laschet als neuer Kuratoriumsvorsitzender der RAG-Stiftung +++ Tomáš Sacher ist neuer Geschäftsführer der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa +++ Ralf Nemetschek übernimmt Vorsitz im Stiftungsrat +++
+++ Deutscher Engagementpreis verliehen +++ Daniel Braun mit Dr.-Heinz-Sebiger-Preis ausgezeichnet +++ Klung-Wilhelmy-Wissenschafts-Preis 2022 an Viktoria Däschlein-Geßner +++ Arbeit über „Digitale Sachherrschaft“ ausgezeichnet +++ Berthold Leibinger Stiftung schreibt Comicbuchpreis aus +++
Das deutsche Recht stellt eine breite Anzahl von Rechtsformen und Kombinationen für gemeinnütziges Handeln zur Verfügung. Neben rund 600.000 Idealvereinen und 25.000 Stiftungen als geborene Non-Profit-Organisationen ohne vermögensrechtliche Beteiligungen von Mitgliedern ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH) weit verbreitet. Man geht von rund 25.300 gGmbH aus. Sie kann ebenso wie die Aktiengesellschaft (§ 3 Abs. 1 AktG) gemäß §§ 1, 4 GmbHG für jeden beliebigen, gesetzlich zulässigen Zweck vorgesehen werden und ist damit für gemeinwohlorientierte Unternehmen attraktiv.
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