Das deutsche Recht stellt eine breite Anzahl von Rechtsformen und Kombinationen für gemeinnütziges Handeln zur Verfügung. Neben rund 600.000 Idealvereinen und 25.000 Stiftungen als geborene Non-Profit-Organisationen ohne vermögensrechtliche Beteiligungen von Mitgliedern ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH) weit verbreitet. Man geht von rund 25.300 gGmbH aus. Sie kann ebenso wie die Aktiengesellschaft (§ 3 Abs. 1 AktG) gemäß §§ 1, 4 GmbHG für jeden beliebigen, gesetzlich zulässigen Zweck vorgesehen werden und ist damit für gemeinwohlorientierte Unternehmen attraktiv. Da Gewinnerzielung und Gewinnmaximierung bei ihnen im Hintergrund stehen, sind auch viele Sozialunternehmen (Social Enterprises) als Non-Profit-Organisationen oder in hybriden Gestaltungen organisiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.01.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-09 |
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