DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-19 |
+++ EZ-Scouts nehmen Arbeit auf +++ Besteuerung von Fonds +++ Allgemeinpolitische Betätigung erlaubt +++ „digital.engagiert“: Amazon und Stifterverband fördern Ideen zur Digitalisierung der Zivilgesellschaft +++
Die hohe Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung und die Komplexität einer digital durchdrungenen Welt schaffen ständig neue Fragen und verlangen immer wieder neues Nachdenken über mögliche Antworten. Dieser Herausforderung sehen sich auch Stiftungen gegenüber, die in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft engagiert sind. Wie sollten Stiftungen auf gesellschaftspolitische oder technologische Veränderungen reagieren, wie können neue Handlungsansätze entwickelt werden?
Die tragische Geschichte des Ojibwa Jungens Chanie Wenjack ist ein Sinnbild für das Trauma der kanadischen Ureinwohner. Er starb am 22.10.1966 bei dem Versuch aus der Cecilia Jeffrey Indian Residential School wegzulaufen. Einer Schule, wo er umerzogen werden sollte, seine Muttersprache nicht mehr sprechen durfte und verachtenden Verhältnissen ausgesetzt war.
Die Wübben Stiftung hat die Vision, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Bildungschancen haben. Um einen Beitrag zur Annäherung an diese Vision zu leisten, verfolgt die Stiftung einen wirkungsorientierten Ansatz.
Netzwerke sind beliebte Lösungsansätze für komplexe Probleme im Bildungsbereich. Was sollten vernetzungswillige Stiftungen und ihre Partner rund um die Gründung und Durchführung eines Netzwerks bedenken? Für welche Art von Problem eignet sich welche Netzwerk-Struktur und mit welchen Ergebnissen ist dabei zu rechnen? Welche Trends lassen sich erkennen?
Im siebten Teil der Vorstellung von Werken aus dem Bestand der auf Kunst zum Thema Geld spezialisierten Sammlung des Berliner Anwalts Dr. Stefan Haupt geht es um zwei Origamifaltungen von Annett Deppe Die 1969 in Halle (Saale) geborene Künstlerin hat die japanische Falttechnik nach dem Studium an der Hochschule für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein, Studiengang Modedesign, Fachrichtung: Flächen- und Textildesign (1989 – 1994) und mehrjährigen Tätigkeiten in diversen Gestaltungsbereichen vor einiger Zeit als eines ihrer Ausdrucksmittel entdeckt – und auch, so Annett Deppe, als „empfehlenswerte Entspannungsmethode“.
Am Ende eines längeren Kundentermins, bei dem es um die Planung zahlreicher Projekte für das nächste Quartal ging, fiel folgender Satz: „Und außerdem wollen wir noch ein Event im nächsten Jahr. Vielleicht im Frühjahr oder im Herbst, etwa 100 Personen. Oder 300. Ja, 300 wären besser. Vielleicht eine Tagung oder auch eine Gala, so mit runden Tischen und dazu Stühle mit Hussen. Was kostet denn so etwas?“
Der Trend der sozialen Verantwortung von Unternehmen und Privatpersonen in den letzten Jahren zog eine hohe Anzahl Charity-Veranstaltungen mit sich. Jeder sammelt Spenden für den guten Zweck. Vielen karitativen Anlässen wird nachgesagt, es seien reine PR-Veranstaltungen, bei denen eine eigennützige statt der gemeinnützigen Motivation im Vordergrund stünden und Aufwand und Vertrag in keinem Verhältnis stünden – zum Teil zu recht.
Pressekonferenzen, Fach- und Verbandstagungen, aber auch Mitarbeiterveranstaltungen sind Events, die besondere Erlebnisse schaffen und nachhaltig wirksam sein sollen. Die transportierten Botschaften sollen möglichst lange in den Gedanken der Gäste verankert bleiben und das Unternehmensbild nachhaltig geprägt werden, um so z. B. Kunden und Mitarbeiter auf außergewöhnliche Weise zusammenzuführen.
Um im Falle einer Krise (noch) größeren Schaden zu verhindern, muss schnell und überlegt reagiert und transparent kommuniziert werden. Wer erst Mitten im Sturm einer Krise beginnt, sich zu sortieren, verzettelt sich, wird angreifbar und unglaubwürdig. Dies gilt sowohl für große Unternehmen als auch für Nonprofits. Stiftungen sind ebenfalls nicht gefeit vor (Kommunikations-)Krisen. Im schlimmsten Falle kann durch eine unzureichende Krisen-Kommunikation das ges. Renommee einer Stiftung in Gefahr gebracht werden.
Zweifelsohne besteht eine starke Verbindung zwischen Behörden (Bund, Länder, Gemeinden) und gemeinnützigen Organisationen. Nur wird diese Beziehung von den Vertretern und Vertreterinnen der NPOs oftmals nicht als Kooperation, sondern als Über-/Unterordnungsverhältnis empfunden. Die Folge: Viele NPOs sehen sich mit Behörden nicht auf Augenhöhe.
Die Bedeutung von Erbschaften und Vermächtnissen für steuerbegünstigte Organisationen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Viele Organisationen investieren in diesen Bereich, bauen ihre Informationsangebote aus, lassen sich von Experten, insbesondere erbrechtserfahrenen Juristen, beraten und qualifizieren ihre Mitarbeiter_innen, um sich in diesem Feld zu professionalisieren.
Bürgerstiftung heißt Engagement von Bürgern für Bürger seit dem Entstehen der ersten Bürgerstiftungen vor 20 Jahren. 45.000 Menschen engagieren sich für die derzeit 405 lokal tätigen Stiftungen in Deutschland. Knapp 20 % des heutigen Stiftungskapitals (63 Mio. €) brachten die Gründungsstifter zusammen, gut 80 % (279 Mio. €) kamen durch Zustiftungen im Laufe der Zeit dazu. Eine der Grundideen von Bürgerstiftungen, zivilgesellschaftliches Kapital durch kontinuierliche Zustiftungen zu generieren, realisiert sich.
Gemäß den allgemein verwendeten Bewertungsmodellen ist der deutsche Aktienmarkt derzeit „extrem preiswert“. Trotzdem fürchten nicht wenige Stiftungsanleger ein Aktienengagement, da sie der Meinung sind, Aktien seien zu teuer. In den kommenden beiden Beiträgen der Serie Stiftung&Börse soll also der Frage nachgegangen werden, ob das Bewertungsmodell oder die Stiftungsanleger recht haben, bzw. wann Aktienmärkte teuer bzw. billig sind.
Bei der Planung, Ausführung und Nutzung von Stiftungsimmobilien bedarf es eines besonders nachhaltigen und verantwortungsvollen Vorgehens. Dabei ist der betriebs- und nutzerfokussierte Blick auf das Gebäude von Beginn an entscheidend. So liegt der größte Hebel für die Kosten über den gesamten Gebäudelebenszyklus hinweg in der frühen Planungsphase: rund 75 % der Lebenszykluskosten werden hier definiert. Digitale Instrumente wie Building Information Modeling (BIM) unterstützen den verantwortungsvollen Bauherrn bereits in der Entwurfsplanung, zukünftige funktionale Anforderungen an den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes zu planen und richtig über die später benötigten Daten zu entscheiden.
Gemeinnützige Stiftungen sind verpflichtet, ihr Stiftungsvermögen rentabel anzulegen, damit sie ihren steuerlich geförderten Zweck auch sinnvoll verwirklichen können. Andererseits fordern die Stiftungsgesetze der Bundesländer in unterschiedlicher Weise, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten werden muss – Vorgaben, deren Einhaltung in Zeiten historisch niedriger Zinsen schwer fällt. Der Stiftungsvorstand ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Unabhängig von der Rechtsform sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, eine sog. Künstlersozialabgabe zu zahlen, sobald sie künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Folgender Beitrag gibt einen Überblick, was beim Engagement von Künstlern in Bezug auf die Künstlersozialversicherung (KSV) zu beachten ist.
Terroranschläge und terroristische Gefährdungslagen können zum Abbruch oder zur Absage von Veranstaltungen führen und bleiben in der Regel nicht ohne (wirtschaftliche) Folgen für Veranstalter und Beteiligte. Dieser Beitrag soll Handlungspflichten und Handlungsmöglichkeiten des Veranstalters sowie die konkreten Rechtsfolgen näher beleuchten und Hilfestellung für (wirtschaftlich und gesellschaftlich) sinnvolles Vorgehen sein.
Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen bietet die Möglichkeit den Nachlass nach eigenen Wünschen dauerhaft zu regeln. Neben der Möglichkeit eine gemeinnützige oder mildtätige Stiftung zu errichten, kann auch der Erhalt eines Familienunternehmens oder die langfristige finanzielle Absicherung der Familie durch die Errichtung einer Stiftung gesichert werden. Stifter können neben der Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten diese auch durch eine Verfügung von Todes wegen errichten lassen, § 83 BGB. 1 Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen sind vielfältig. Stifter können eine selbstständige rechtsfähige Stiftung errichten, die als juristische Person am Rechtsverkehr teilnimmt.
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