Unabhängig von der Rechtsform sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, eine sog. Künstlersozialabgabe zu zahlen, sobald sie künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Folgender Beitrag gibt einen Überblick, was beim Engagement von Künstlern in Bezug auf die Künstlersozialversicherung (KSV) zu beachten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.05.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-19 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.