DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-09 |
+++ Bundesregierung will „Bundesstiftung Gleichstellung“ errichten +++ Geringere Handlungsspielräume und wachsende Unsicherheiten beeinträchtigen zivilgesellschaftliches Engagement +++ EuGH zum Urheberrecht bei Einsatz der Framing-Technik +++ Forschungsförderung: Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis 2021 +++
Ziemlich genau ein Jahr ist es jetzt her, dass die Corona-Pandemie unsere Gesellschaft und damit auch Stiftungen, ihre Mitarbeitenden und Projektpartner fest in den Griff genommen hat. Die meisten von ihnen haben darauf schnell und flexibel reagiert. Neben organisatorischen Herausforderungen waren und sind es vor allem finanzielle Engpässe, die das Leben in der Krise erschweren.
Juliane Dillers Einsatz für den Regenwald ist eng mit ihrer Biografie verbunden. 1971 stürzte sie bei einem Flugzeugunglück über dem peruanischen Regenwald ab und überlebte als einzige – die Urwaldbäume federten ihren Sturz ab. Heute rettet sie mit ihrer Panguana Stiftung den Regenwald, der als junge Frau ihr Leben gerettet hat. Wie ihr das gelingt, hat sie jetzt in einem Workshop von Active Philanthropy und dem Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) mitgeteilt: Eine spannende Geschichte einer inspirierenden Frau mit fünf wertvollen Tipps, von denen Stiftungen profitieren können, die sich fürs Klima engagieren (möchten).
Man spürt es schon lange und es wird jetzt besonders deutlich, dass die Herausforderungen mit der Corona-Krise für Stiftungen immer größer werden – und zwar in allen Bereichen. So etwa im Bereich Finanzen, in dem Fragen nach der geeigneten Vermögensverwaltung, eventuell neue Finanzierungsoptionen und die Aktualität der eigenen Sponsorenkontakte zu beantworten sind; vielerorts ist zudem das Spendengeschäft rückläufig. Aber auch andere Strukturen geraten auf den Prüfstand, etwa die Kommunikation, um Spender und Partner transparent und zeitnah zu informieren. Die laufende Projektarbeit auch unter den Veränderungen durch die Pandemie aufzubereiten und online zu bringen, ist ohnehin herausfordernd.
Mitten in der Krise ist vor der nächsten Krise – das gilt natürlich auch für Stiftungen. Wie aber gehen diese mit der kontinuierlichen Doppelbelastung um, verstärkten Sofort-Einsatz in Pandemiezeiten und Vorsorge für mögliche zukünftige Herausforderungen gleichzeitig zu stemmen? Dazu haben wir Jean- Marc Mangin befragt, Präsident der Philanthropic Foundations Canada (PFC). Er richtet seinen Blick aktuell nicht nur auf Corona, sondern auch auf gleich zwei weitere Krisen in Kanada. Als Konzept dagegen könnte eine aufblühende neue Kultur der Zusammenarbeit sinnvoll sein, ganz besonders bei Stiftungen.
Kleine und mittelgroße Förderstiftungen verfügen oft nur über geringe Erträge. Die Christoffel-Blindenmission (CBM) bietet ihnen an, sich als Teil eines Konsortiums gemeinsam für ein Großprojekt zu engagieren. So können Stiftungen auch in Zeiten niedriger Zinsen die gewünschte Wirkung entfalten.
In der Krise sind (fast) alle gleich! Denn Krisen folgen einem klaren Reaktionsmuster – nicht nur auf Seiten der Medien, sondern vor allem auch in der eigenen Organisation. Wer dieses Muster kennt, kann es nicht nur durchbrechen, sondern auch bei der Bewältigung der Krise zu seinem Vorteil nutzen.
Die Zahlen waren bereits vor Corona alarmierend. Bildungsstudien wie IGLU und PISA zeigen in regelmäßigen Abständen dasselbe Ergebnis: Der Anteil leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler bleibt in Deutschland nahezu konstant auf einem im internationalen Vergleich mittelmäßigen Niveau – sowohl in Mathematik als auch in den Naturwissenschaften sowie bei der Lesekompetenz.
Im Mittelpunkt der aktuellen Neuvorstellung von Werken aus der Geldkunst-Sammlung Haupt stehen Motive der 21teilgen Serie „Numismatics“ des australischen Künstlers Joachim Froese.
Am 13.4.2021 startete die 12. Berliner Stiftungswoche mit wieder insgesamt elf Apriltagen im Zeichen der Stiftungen – so weit, so gut. Und dennoch ist diese Stiftungswoche nicht mit den Vorgängerjahren vergleichbar. Üblicherweise reihen sich in dem 2010 erstmals aufgesetzten Kooperationsformat über 150 Veranstaltungen und Ausstellungen dicht an dicht aneinander – ein gut gefülltes Programmheft liegt bereits einige Wochen vor dem Auftakt an öffentlichen Orten wie Bibliotheken, Volkshochschulen, Theatern und Restaurants aus.
Stiftungen werden in jüngster Zeit mit den Biografien ihrer Stifterinnen und Stifter und dem Herkommen ihrer Vermögen konfrontiert. Viele Stiftungen gehen dem nach und lassen professionell ihre und ihrer Vermögen Herkunft erforderlich – so auch die Karg-Stiftung. Ihr Gründer Hans-Georg Karg (1921–2003) war Eigentümer des Hertie-Warenhauskonzerns, der sich bis 1934 im Besitz der jüdischen Kaufmannsfamilie Hermann Tietz befunden hatte. Auch die Alfred Toepfer Stiftung F. V. S. fragte nach der Biographie ihres Stifters im Dritten Reich.
Bei allem, was wir im Metzler Asset Management tun, fühlen wir uns unseren Unternehmenswerten Unabhängigkeit, Unternehmergeist und Menschlichkeit verpflichtet. Für Sie als Stiftung bedeutet das: Allein Ihre langfristigen Interessen und Ziele stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir denken mit, wenn wir Ihre Ziele bedarfsgerecht in unseren Investmentstrategien umsetzen.
Nottestamente gelten als die Exoten unter den letztwilligen Verfügungen. Ihre genauen Voraussetzungen sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Und sie sind durchaus fehleranfällig. Gleichwohl haben auch gemeinnützige Organisationen immer wieder mit ihnen zu tun, wie die Praxis von LEGATUR zeigt. Bereits als Erben eingesetzte Nonprofits werden etwa in einem plötzlich auftauchenden Nottestament enterbt. Oder sie werden umgekehrt darin als Begünstigte eingesetzt, so dass die übergangenen gesetzlichen Erben das Nottestament zu Fall bringen wollen. Aber da in diesen Fällen der letzte Wille nur mündlich übermittelt wurde, sind die Gerichte sehr zurückhaltend, die Rechtswirksamkeit anzuerkennen.
Es ist allgemein anerkannt, dass sich steuerbegünstigte Körperschaften (insbesondere Vereine und Stiftungen) auch zu tagespolitischen Themen äußern können. Allerdings ist die Grenze zwischen zulässiger politischer Bildungsarbeit als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zweckverfolgung und der verbotenen Einflussnahme auf die allgemeine politische Willensbildung und öffentliche Meinung seit Jahren umstritten. In einem seit nunmehr rund zehn Jahren anhaltenden Rechtsstreit zwischen hessischer Finanzverwaltung und dem Trägerverein von ATTAC um eben diese Grenzziehung äußerte sich nunmehr abermals der BFH.
Die seit 2014 in Arbeit befindliche Stiftungsrechtsreform hat mit dem Referentenentwurf vom 16.9.2020 (RefE) an Fahrt aufgenommen und scheint mit dem am 3.2.2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf der Zielgeraden zu sein. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die neuen BGB-Regelungen sollen am 1.7.2022, die Regelungen zum Stiftungsregister am 1.1.2026 in Kraft treten. Nachdem es zum RefE von der Wissenschaft und Praxis starke Kritik gehagelt hatte, wurden einige wichtige Punkte im aktuellen Regierungsentwurf (RegE) nachgebessert.
Gerichtsurteile
Preisgeld eines Dissertationspreises ist einkommensteuerpflichtig
FG Köln, Urteil vom 18.2.2020 – 1 K 1309/18
Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
BFH, Urteil vom 14.7.2020 – VIII R 28/17, Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2016 – 4 K 1218/14, BeckRS 2016, 127463
+++ DZ BANK-Stiftung fördert Forschungsprojekte +++ Umsatzsteuerpflicht einer gemeinnützigen GmbH +++ Steuerpauschbetrag bei Behinderung +++
+++ Stiftung Mercator: Johannes Meier löst Rüdiger Frohn ab +++
+++ Muhammad Yunus erhält Karl Kübel Preis +++ Kind-Philipp-Preis für Anton Henssen +++ Allianz Kulturstiftung: Projects 2021 +++
+++ Stifterverband-Workshop zur Innovationsfähigkeit +++
Der Bedeutungszuwachs von Kooperationen im Nonprofit-Sektor hat auch das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO stärker in den Fokus gerückt. Während Kooperationen naturgemäß Elemente wie Arbeitsteilung und Mitwirkung bedingen, fordert § 57 AO die Selbstverwirklichung der Satzungszwecke. Dieses Spannungsverhältnis führt in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten und Kooperationshürden.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: