Die seit 2014 in Arbeit befindliche Stiftungsrechtsreform hat mit dem Referentenentwurf vom 16.9.2020 (RefE) an Fahrt aufgenommen und scheint mit dem am 3.2.2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf der Zielgeraden zu sein. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die neuen BGB-Regelungen sollen am 1.7.2022, die Regelungen zum Stiftungsregister am 1.1.2026 in Kraft treten. Nachdem es zum RefE von der Wissenschaft und Praxis starke Kritik gehagelt hatte, wurden einige wichtige Punkte im aktuellen Regierungsentwurf (RegE) nachgebessert. Dennoch bleibt festzuhalten, dass im RegE bisher nicht alle sinnvollen Nachbesserungsvorschläge umgesetzt wurden. Der nachfolgende Artikel soll einzelne Themen beleuchten und damit zur Reformdebatte beitragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.02.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-09 |
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