DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-10 |
+++ Karg-Stiftung ermöglicht die Erforschung der Hertie-Geschichte 1882–1933 +++ Ferry-Porsche-Stiftung fördert SOS-Kinderdörfer weltweit +++ Revision von Attac zurückgewiesen / Weg für Verfassungsbeschwerde frei +++ Jutta Allmendinger zu Gast bei den „Dienstagsdialogen“ +++
Der 2014 gegründete Verband für gemeinnütziges Stiften ist die politisch unabhängige Interessensvertretung über 100 gemeinnütziger Stiftungen und Fonds in Österreich. Er versteht sich als Sprachrohr gegenüber Politik und Gesellschaft. Ziel des Verbandes ist es, seine Mitglieder zu vernetzen und sie in ihrem engagierten Handeln optimal zu unterstützen.
Die Corona-Pandemie ist ein großer Verstärker. Sie verstärkt Notwendigkeiten. Notwendigkeiten, wie die Stiftungsarbeit digitaler aufzustellen.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist Mitte 2020 gestartet. Mit der Umsetzung des ersten Förderprogramms „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ hat die neue Bundesstiftung ein erstes Zeichen als zentrale, bundesweite Anlaufstelle für Engagement und Ehrenamt gesetzt. In diesem Jahr steht unter anderem der weitere Aufbau der Stiftung im Mittelpunkt. Neben einem Service- und einem Kompetenzzentrum als zentrale Anlaufstellen für Engagement und Ehrenamt wird ein Zentrum zur Strukturstärkung in ländlichen und strukturschwachen Räumen aufgebaut: Ein kurzer Einblick in das Arbeitsprogramm 2021 der DSEE.
Die Christoffel-Blindenmission (CBM) arbeitet mit dem britischen Sozialunternehmen Peek zusammen, um Sehtests per Smartphone durchzuführen. Damit können Menschen in den abgelegensten Regionen der Welt erreicht werden. Die innovative Methode spart Kosten und hilft, Sehschwächen rechtzeitig zu erkennen.
Der Farbdruck des Berliner Fotografen, Konzept- und Aktionskünstlers Kurt Buchwald zählt zu jenen Arbeiten im Bestand der Geldkunstsammlung Haupt, in der diverse historisch-landschaftliche Elemente in einen neuen Bedeutungskontext gestellt werden – mit geschichtsorientiertem, durchaus heiterem Unterton. Buchwald greift damit die in jüngerer Zeit selten praktizierte, dafür in seinem Frühwerk ausgeprägte Technik der Collage auf, allerdings mit Mitteln der digitalen Bildbearbeitung – insofern nimmt das Blatt eine Sonderstellung in seinem Schaffen ein.
Der Sektor der Philanthropie, ein gesellschaftlicher Pfeiler unserer modernen Demokratien, hatte und hat in jedem europäischen Land besondere Organisations- und Aktionsformen. Zwischen Frankreich und Deutschland gibt es, wie so oft, erhebliche Unterschiede in den Traditionen und Strukturen. Gleichzeitig betrifft die kontinuierliche Annäherung zwischen unseren beiden Ländern alle Teile der Gesellschaft. Es erscheint daher sinnvoll und vielversprechend, eine gemeinsame Reflexion über die aktuellen Realitäten der Philanthropie in diesen beiden Ländern (und darüber hinaus in Europa) sowie über mögliche gemeinsame Strategien anzustoßen.
Für viele Organisationen ist es überlebenswichtig, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Und ein großer Teil dieser Mittel wird durch Spenderinnen und Spender sichergestellt. Neben den Normalspenden und Unternehmensspenden spielen die Großspenden eine große Rolle in der Finanzierung. Die Marktforschung wertet den Spendenmarkt regelmäßig recht gut aus, eine Betrachtung des Philanthropiemarktes gab es jedoch lange nicht.
Testamente können zur Niederschrift eines Notars oder handschriftlich errichtet werden; daneben gibt es verschiedene Formen von Nottestamenten. Entspricht die Form des Testaments nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist es grundsätzlich nichtig. Ein inhaltlich unklares Testament ist dagegen auszulegen – ein mitunter langwieriger und streitanfälliger Prozess, mit zudem ungewissem Ausgang.
In der Stiftung&Sponsoring 06.20 wurden Risiken der persönlichen Haftung für Stiftungsvorstände aufgezeigt. Der vorliegende Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, wie die Betroffenen dieses Risiko reduzieren können.
Die anhaltende Pandemie wirkt sich seit fast einem Jahr auf den gesamten gemeinnützigen Sektor finanziell und organisatorisch aus. Deshalb wurden bereits im März 2020 durch das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz und das Sozialschutz-Paket umfassende Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft getroffen. Darüber hinaus haben zahlreiche Stiftungen insbesondere die Programme „Kurzarbeitergeld“ und „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ sowie die „Corona Soforthilfe des Bundes“ und November-/Dezemberhilfen in Anspruch genommen. Steuerrechtlich wurden die Stiftungen zusätzlich durch befristete Vereinfachungsregelungen in den Punkten Mittelverwendung und Zuordnung von Hilfeleistungen sowie zum Verlustausgleich unterstützt.
Die politischen, technischen und wirtschaftlichen Umstände der gesellschaftlichen Entwicklung ändern sich in dynamischer Art und Weise. Daher ist es weithin anerkannt, dass es auch der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtungen der Zivilgesellschaft bedarf. Zuletzt wurden sie eher durch neue bürokratische Verpflichtungen belastet, die zwar auf andere Akteure zielten, aber im Dritten Sektor als eine Art Kollateralschaden sichtbar wurden, etwa im Zusammenhang mit dem Datenschutz, der Geldwäschebekämpfung oder der Kapitalmarktregulierung. Nach Jahren intensiver Diskussion hat es durch das Jahressteuergesetz 2020 nun einige punktuelle Veränderungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht gegeben.
Das neue Jahr bringt eine Reihe von Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften mit sich. Neben Änderungen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht bringt das Jahressteuergesetz 2020 insbesondere im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts eine Reihe von Änderungen für NPOs. Die Reform ist bereits am 29. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Gerichtsurteile
Abgrenzung zwischen Zweckänderung gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB und Satzungsänderung gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.2020 – I-3 Wx 196/19, 3 Wx 196/19
+++ Ausschreibung für die Schilling-Professur mit zugehöriger Forschungsgruppe gestartet +++
+++ Neue Dafne-Vorsitzende gewählt +++ Stiftungshaus Bremen mit neuer Leitung +++ Vorstand mit neuen Gesichtern +++
+++ „Großer Stern des Sports“ in Gold verliehen +++
Die Wissenschat ist sich einig: Der Klimawandel ist die größte Gesundheitsbedrohung des 21. Jahrhunderts. So lassen sich auch globale Gesundheitsgefahren, wie Luftverschmutzung oder Krankheiten (wie etwa die aktuelle Corona-Pandemie), direkt oder indirekt auf den Klimawandel zurückführen. Auch der Arzt, Komiker und Stifter Dr. Eckart von Hirschhausen ist überzeugt: „Gesunde Menschen gibt es nur auf einem gesunden Planeten“.
Drei große Krisen mit internationaler Dimension prägen die gegenwärtigen Zeiten. Der erste Alptraum war die Präsidentschaft von Donald Trump, der in der weltgrößten Wirtschaftsmacht den Egoismus institutionalisierte und seine Anhänger zum Sturm aufs Capitol aufwiegelte. Sein Nachfolger Joe Biden und dessen Vize Kamala Harris, die bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe gerade ihre Ämter übernommen haben, wollen die „America First“-Politik rückgängig machen. Der Wiedereintritt der USA in die Weltgesundheitsorganisation und in das Pariser Klimaabkommen sind vollzogen. Eine konstruktivere Rolle in multilateralen Strukturen ist angekündigt.
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