Testamente können zur Niederschrift eines Notars oder handschriftlich errichtet werden; daneben gibt es verschiedene Formen von Nottestamenten. Entspricht die Form des Testaments nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist es grundsätzlich nichtig. Ein inhaltlich unklares Testament ist dagegen auszulegen – ein mitunter langwieriger und streitanfälliger Prozess, mit zudem ungewissem Ausgang.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-10 |
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