DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-09 |
Dr. Georg Schütte, am 26.10.1962 in Rheine geboren, studierte ab 1984 Journalistik an der TU Dortmund sowie „Television and Radio“ an der City University of New York. Das Studium schloss er 1989 mit dem Master of Arts ab. Für seine Promotion forschte der Medien- und Kommunikationswissenschaftler von 1989 bis 1994 im DFG-Sonderforschungsbereich „Bildschirmmedien“ an der Universität Siegen und 1992 als Visiting Fellow an der Harvard University. Es folgten Lehraufträge an verschiedenen Universitäten sowie eine Tätigkeit als Referent der Alexander von Humboldt-Stiftung in Bonn.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause hat sich die deutsche Stiftungsszene erstmals wieder persönlich vom 28.-30.9.2022 zum Deutschen Stiftungstag getroffen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. (BVDS) hatte nach Leipzig eingeladen – eine Stadt mit starker bürgerschaftlicher Prägung und einem besonderen stifterischen Engagement in Ostdeutschland. Ca. 1.700 Teilnehmende sind diesem Ruf gefolgt und haben unter dem Thema „Stiftungen – Zukunft nachhaltig gestalten“ an drei intensiven Tagen viel diskutiert, ein bisschen gestritten und sich vor allem vernetzt.
Die gemeinnützige Munus Stiftung – Boden für gutes Leben ist eine Gemeinschaft von Menschen, die Eigentum oder Geld einem solidarischen, ökologischen und emanzipatorischen Zweck widmen oder in diesem Sinne nutzen wollen. Die Munus Stiftung entstand 2019 nach langer Vorarbeit durch den Wunsch einer Gruppe von Menschen, kollektive Investitionen als Gemeingut abzusichern. Ziel war es, Eigentum endgültig und personenunabhängig für gemeinnützige Zwecke zu sichern: Für den Schutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für den Zugang aller Menschen zu den Mitteln eines guten Lebens.
Das Erzbistum Hamburg befindet sich, wie die katholische Kirche in Deutschland insgesamt, mitten in einem Erneuerungsprozess. Das Lied „Herr erneuere deine Kirche und fange bei mir an“ prägt mit seinem markanten Text diese Reformschritte. Als Fundraiser für das Erzbistum Hamburg ist meine Teilnahme bei „Leaders of Tomorrow“ weder aus pastoraler noch theologischer Sicht motiviert, aber die wiederkehrende Refrainzeile dieses Liedes – „und fange bei mir an“ – steht dabei symptomatisch nicht nur für Reformprozesse in Kirche, Zivilgesellschaft und allgemein in der Gesellschaft, sondern ganz besonders auch für die Philosophie hinter dem in Deutschland neu gestarteten Fortbildungsprogramm „Leaders of Tomorrow“. Mein „bei mir Anfangen“ steht daher auch im Mittelpunkt dieser Fortbildung und meines persönlichen Weges hin zu guter Führung in der Zivilgesellschaft.
„Wir sind ein 130jähriges Start-up!“ – Dieser spontan geäußerte Satz aus einer internen Teamklausur bringt die Stimmung in der Carl-Zeiss-Stiftung ziemlich gut auf den Punkt. Wir verwenden ihn seitdem in jedem Gespräch, wenn es darum geht zu erläutern, wie wir arbeiten, welche Gestaltungsmöglichkeiten wir haben und wie unser Selbstverständnis ist. Neu denken prägt seit je her die Carl-Zeiss-Stiftung: Seit ihrer Gründung 1889 ist sie das historische Vorbild einer gemeinwohlorientierten Unternehmensstiftung. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Carl-Zeiss-Stiftung strategisch neu aufgestellt. Dieser Artikel zieht ein Fazit dieses Change Prozesses.
Die beiden Mehrfarb-Holzschnitte von Hans Ticha verkörpern sowohl in technischer als auch gestalterisch-inhaltlicher Hinsicht exklusive Beispiele der künstlerischen Beschäftigung mit dem Thema Geld. Ticha übersetzt per Bedeutungsperspektive Insignien des bundesdeutschen Währungssystems in flächig abstrahierte Druckgrafik, die den Betrachter zum Schmunzeln und Nachdenken anregt.
Erfolgreiches, verantwortlich handelndes Unternehmertum stärkt unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit Unternehmen auch in Zukunft das Rückgrat der Zivilgesellschaft bilden, müssen vor allem die Unternehmensnachfolger Raum zur Entfaltung erhalten. Bislang sehen sich Unternehmenserben zu oft Gestaltungen gegenüber, deren Hauptzweck die steuerliche Optimierung der Erbschaft darstellt.
Anlässlich der Stiftungsrechtsreform hat das Behavioral Finance Portal um Professor Martin Weber von der Universität Mannheim gefragt, worauf Stiftungen bei ihrem Anlageverhalten achten und anhand welcher Kriterien sie ihre Anlageentscheidungen treffen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Stiftungen ihr Kapital erhalten sollen und gleichzeitig regelmäßig Kapital zur Förderung des Stiftungszwecks benötigen, war von Interesse, ob thesaurierende Produkte unter der neuen Gesetzgebung für Stiftungen eine interessante Anlagealternative darstellen können.
Die steigende Inflation verunsichert derzeit viele Kapitalanleger. In einem solchen Marktumfeld eignen sich Dividendenaktien, gerade für Stiftungen, als eine chancenreiche Anlagealternative.
Steigende Lebensmittelpreise, Lieferengpässe und Arbeitskräftemangel – genug Gründe, damit ESG-orientierte Anleger die sozialen Aspekte verstärkt in den Mittelpunkt ihrer Investitionen rücken. Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sind evident und schlussendlich ist das eine Ziel ohne das andere nicht erreichbar.
Eine gemeinnützige Organisation muss ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zeitnah verwenden. Eine Ausnahme sieht § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO für „Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgesehen hat“, vor. Die durch ein Testament begünstigte Einrichtung ist also grundsätzlich frei, ob sie den Nachlass sofort ausgeben oder in ihrem Vermögen halten und nur die Erträge daraus verwenden möchte.
Ganz so lange liegt die Debatte um die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch nicht zurück. Es ging dabei um bußgeldbewehrte Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten. Seitdem sind umgekehrt vielfältige Zwänge zur Offenlegung von Daten vorbereitet, eingeführt oder verschärft worden. Dazu zählen: Legal Entity Identifier (LEI), Lobbyregister, Stiftungsregister, Zuwendungsempfängerregister, Transparenzregister.
Stiftungen benötigen Mitwirkende und Mitarbeitende. Sie stützen sich nicht nur auf Ehrenamtliche. Vor allem größere Stiftungen haben auch angestellte Mitarbeitende. Die Mitarbeiterführung in gemeinnützigen Stiftungen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen ist ein unterschätztes Thema, wie die Praxis wiederholt gezeigt hat.
In zwei im August 2022 veröffentlichten Fällen hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Abgrenzung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben befasst. In beiden Fällen hatte sich die Finanzverwaltung mit ihren Revisionen gegen die erstinstanzliche Zuordnung von Einnahmen zu Zweckbetrieben gewandt. Beide Revisionen verwarf der BFH.
Entgeltliche Verwaltung einer unselbstständigen Stiftung steuerpflichtig?
Finanzgericht Münster, Urteil vom 5.5.2022 – 5 K 1753/20 U
Grenze der zulässigen Delegation von Geschäftsführungsaufgaben durch den Vereinsvorstand
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.3.2022 – 10 U 16/21
Vorinstanz: LG Cottbus, Teilurteil vom 4.12.2020 – 6 O 172/18
+++ Bündnis für Gemeinnützigkeit appelliert für Entlastungen +++ 8 Milliarden Menschen – 8 Milliarden Chancen +++ Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft +++ Kräfte-Bündelung in der Allianz Foundation +++ NRW.BANK unterstützt Gründerinnen +++ Neues Werk zum Mäzenatentum mit Spendenaktion +++
+++ Deutscher Kinderschutzpreis für Krisenchat +++ Runge-Preis für unkonventionelle Kunstvermittlung +++
+++ Neuer Vorstand im Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. +++ Neuer Vorstand der Stiftung Polytechnische Gesellschaft +++ Sandra Breka neue Vizepräsidentin +++
+++ 28. NPO-Kongress zur Sozialen Nachhaltigkeit +++ Stiftung Wissenschaft & Demokratie feierte Jubiläum +++
Die Arbeit des gemeinnützigen Sektors in Deutschland sowie im Ausland wird insbesondere auch durch die erheblichen finanziellen Zuschüsse der in Deutschland ansässigen gemeinnützigen Stiftungen an operativ tätige gemeinnützige Organisationen ermöglicht.
Der Zuschussbegriff ist gesetzlich nicht definiert und führt in der Praxis zu steuerlichen Abgrenzungsschwierigkeiten. Unter Zuschuss sind grundsätzlich finanzielle Zuwendungen an Dritte in Geld, um deren Tätigkeit zu unterstützen, zu verstehen. Ob ein Zuschuss ein steuerrelevanter Vorgang ist, bedarf aufgrund der ausdifferenzierten steuerlichen Rahmenbedingungen einer Prüfung im Einzelfall.
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