Ganz so lange liegt die Debatte um die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch nicht zurück. Es ging dabei um bußgeldbewehrte Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten. Seitdem sind umgekehrt vielfältige Zwänge zur Offenlegung von Daten vorbereitet, eingeführt oder verschärft worden. Dazu zählen: Legal Entity Identifier (LEI), Lobbyregister, Stiftungsregister, Zuwendungsempfängerregister, Transparenzregister. Zwar trifft es zunächst die Organisationen, doch in zweiter Linie auch natürliche Personen. Ihre Daten werden der Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Regelungszwecken zugänglich gemacht. Besonders kritisch gesehen werden die Transparenzpflich ten nach dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, dem sog. Geldwäschegesetz (GwG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-09 |
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