DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seit ihrer Grüdung konzentriert sich die Deutsche Telekom Stiftung mit ihren Projekten auf das zentrale Thema für Deutschlands Zukunft: Bildung. Hier fördert sie primär Mathematik, Naturwissenschaften und Technik. Der Grund: Deutschland ist im Bildungsbereich stark zurückgefallen. Der Mangel an jungen Naturwissenschaftlern und Ingenieuren ist heute schon Besorgnis erregend und könnte in den kommenden Jahren zum entscheidenden Standortnachteil im internationalen Wettbewerb werden.
Jugendliche mit Migrationshintergrund erzielen deutlich schlechtere Schulabschlüsse als ihre einheimischen Altersgenossen, bekommen seltener einen Ausbildungsplatz und haben entsprechend Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist die Integration von Migranten daher eine der zentralen Aufgaben, die aber nicht verordnet, sondern nur in der Praxis gelebt werden kann.
„Wer sich der Musik, der Kunst und der Kultur verschiedener Nationen zuwendet, begegnet den Menschen nicht mehr als Fremder“, sagte Yehudi Menuhin, der sich nicht nur als weltberühmter Geiger, sondern auch als Humanist und Visionär einen Namen gemacht hat. Migration und Integration, Identität und Chancengleichheit, Gewaltprävention und soziales Verhalten - das sind die Themen, die die Diskussion, spätestens nach Veröffentlichung der PISA-Studie, rund um Schule und Bildung bestimmen.
Die Hälfte aller Deutschen kennt keine Stiftung. Hilft man bei der Umfrage ein wenig nach, so kann sich die Stiftung Warentest mit 97 % großer Bekanntheit erfreuen, gefolgt von der Konrad-Adenauer-Stiftung (76 %) und der Bertelsmann Stiftung (65 %). Letztere hat im September 2004 eine Repräsentativumfrage durchführen lassen, um die Kenntnisse der Bevölkerung über Stiftungen zu ermitteln, das Selbst- und Fremdbild zu vergleichen und die Frage nach der Schärfung des Stifterprofils zu beantworten.
Das unkoordinierte Nebeneinander von Stiftungen, die zum Teil ähnliche Ziele verfolgen, wird häufig genug beklagt. Es liegt wohl auch im Wesen von Stiftungen, dass dem Stifterwillen entsprechend "eigensinnig" vorgegangen wird. Das verbindende Element und der Gedanke an den Nutzen für die gemeinsame Sache, hier für Region oder Stadt, gerät dabei leicht in den Hintergrund.
Am 26. Februar 2005 ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein neues Stiftungsgesetz (GV. S. 52) in Kraft getreten. Die Reform war notwendig geworden, nachdem der Deutsche Bundestag im Jahre 2002 in einem halbherzigen Reformschritt einige Änderungen in den §§ 80-88 BGB vorgenommen hatte, die den Landesgesetzgeber zum Nachvollzug zwangen. Nach gut einem Jahr der Anwendung des neuen Gesetzes ist es sicherlich noch zu früh, Bilanz zu ziehen.
Die Frage nach der angemessenen Vergütung der Mitglieder von Stiftungsorganen erweist sich immer wieder als heikles Thema, denn anders als bei Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften ist die Vergütung hier nicht allein von Faktoren wie Qualifikation und Leistung abhängig. Die Angemessenheit der Vergütung bestimmt sich vielmehr auch unter Berücksichtigung des stiftungsrechtlichen Grundsatzes der sicheren und wirtschaftlichen Verwaltung des Stiftungsvermögens (vgl. z.B. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 StiftG Bayern) und zusätzlich - bei gemeinnützigen Stiftungen - der Vorgaben der Abgabenordnung: So soll es u.a. dann an der Selbstlosigkeit einer Stiftung fehlen, wenn die Stiftung bestimmte Personen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt, § 55 Abs. 1 Ziff. 3 AO.
Gemeinnützige Einrichtungen sind in Zeiten knapper öffentlicher Kassen immer mehr auf private Mittel angewiesen, weshalb sie Strategien zu ihrer Einwerbung entwickeln müssen. Im ersten Teil dieses Artikels werden die Instrumente Spenden, Stiften und Sponsern vor allem in steuerlicher Hinsicht vorgestellt. Der zweite Teil (S&S 5/2006) befasst sich mit ihrer Einbindung in eine Strategie der Mittelbeschaffung gemeinnütziger Organisationen.
14.000 Mitglieder setzen sich aktiv für den "Freunde der Kunsthalle e.V." in Hamburg ein - den mitgliederstärksten Förderverein eines Museums für bildende Kunst in Deutschland. Die Bürger- und Förderstiftung "Gemeinschaftsstiftung Nordwestdeutsche Philharmonie" ermöglicht Sonderkonzerte, CD-Produktionen, musikalische Jugendarbeit und PR.
Deutschland erlebt einen Stiftungsboom! Im Jahr 2005 entstanden 880 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts - ein neuer Rekord. In die Freude über die Stiftungsbereitschaft der Deutschen mischt sich aber eine gewisse Sorge: Zwar sind Stiftungen im Normalfall „auf ewig“ angelegt; die meisten sind jedoch so gering kapitalisiert, dass es fraglich erscheint, ob sie dauerhaft ihren Zweck erfüllen können oder irgendwann „mangels Masse“ in Vergessenheit geraten und zu Abwicklungsfällen werden.
In den ersten Monaten dieses Jahres herrschte an den Kapitalmärkten weitgehende Übereinstimmung darüber, dass der Zinserhöhungszyklus der Federal Reserve Bank of New York (Fed) im Sommer und jener der Europäischen Zentralbank (EZB) im Herbst auslaufen werde. Man erwartete in den USA eine Abschwächung der konjunkturellen Dynamik und sah die Inflationsgefahr in den großen Wirtschaftsräumen als gering an.
In Brüssel trafen sich vom 25. bis 28. Mai 2006 ca. 450 Vertreter aus Einrichtungen der Philanthropie und Zivilgesellschaft zur 17. Jahrestagung des European Foundation Centre (EFC). Sie diskutierten unter dem Titel „Foundations for Europe: supporting European Citizens’ Participation” neue Entwicklungen im Sektor. Zwei Wochen später, vom 13. bis 14. Juni, fand zum fünften Mal der Kongress „Civil Society 2006“ in Utrecht statt.
Die erste Bürgerstiftung neuen Typs in Deutschland war die Stadt Stiftung Gütersloh. Sie wurde 1996 auf Initiative von Reinhard Mohn gegründet. Mittlerweile gibt es mehr als 100 Bürgerstiftungen im ganzen Land, sowohl in Großstädten als auch in kleineren Gemeinden.
Die Gründung von Bürgerstiftungen in Deutschland ist populär. Von 138 aktiven Bürgerstiftungen zum 01.01.2006, die den „10 Merkmalen einer Bürgerstiftung“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen entsprächen, wie sie die Aktive Bürgerschaft in ihrer Datenbank zählt (S&S 2/2006, S. 46) kann jedoch (noch) keine Rede sein.
Die Gründe für die Umwandlung von Non-Profit-Organisationen (NPO) sind vielfältig: So kann es sich aus Gründen der Effizienzsteigerung als zweckmäßig erweisen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in eine Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft auszugliedern. Die Ausgliederung kann als Vorbereitung zur Veräußerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen. Anlass für die Ausgliederung der wirtschaftlichen Betätigung in eine eigenständige Rechtspersönlichkeit kann aber auch der Bedarf an zusätzlichem Kapital (Eigen- oder Fremdkapital) sein, das durch eine Aufnahme von Gesellschaftern im Wege einer Kapitalerhöhung oder durch die Emission hybrider Finanzierungsinstrumente (z.B. Schaffung von Genussrechtskapital, das mit dem Recht einer späteren Wandlung in Gesellschaftsanteile ausgestattet ist) eingeworben werden soll.
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