Am 26. Februar 2005 ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein neues Stiftungsgesetz (GV. S. 52) in Kraft getreten. Die Reform war notwendig geworden, nachdem der Deutsche Bundestag im Jahre 2002 in einem halbherzigen Reformschritt einige Änderungen in den §§ 80-88 BGB vorgenommen hatte, die den Landesgesetzgeber zum Nachvollzug zwangen. Nach gut einem Jahr der Anwendung des neuen Gesetzes ist es sicherlich noch zu früh, Bilanz zu ziehen. Erste Erkenntnisse darüber, was gelungen oder eher fehlgeschlagen ist, liegen jedoch vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.