Die politischen, technischen und wirtschaftlichen Umstände der gesellschaftlichen Entwicklung ändern sich in dynamischer Art und Weise. Daher ist es weithin anerkannt, dass es auch der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtungen der Zivilgesellschaft bedarf. Zuletzt wurden sie eher durch neue bürokratische Verpflichtungen belastet, die zwar auf andere Akteure zielten, aber im Dritten Sektor als eine Art Kollateralschaden sichtbar wurden, etwa im Zusammenhang mit dem Datenschutz, der Geldwäschebekämpfung oder der Kapitalmarktregulierung. Nach Jahren intensiver Diskussion hat es durch das Jahressteuergesetz 2020 nun einige punktuelle Veränderungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht gegeben. Seit dem Sommer letzten Jahres liegt auch ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Stiftungsrechts vor, der indes weithin als ungeeignet abgelehnt wurde.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.01.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-10 |
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