Das neue Jahr bringt eine Reihe von Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften mit sich. Neben Änderungen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht bringt das Jahressteuergesetz 2020 insbesondere im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts eine Reihe von Änderungen für NPOs. Die Reform ist bereits am 29. Dezember 2020 in Kraft getreten.
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