Das neue Jahr bringt eine Reihe von Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften mit sich. Neben Änderungen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht bringt das Jahressteuergesetz 2020 insbesondere im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts eine Reihe von Änderungen für NPOs. Die Reform ist bereits am 29. Dezember 2020 in Kraft getreten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.01.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-10 |
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