Die anhaltende Pandemie wirkt sich seit fast einem Jahr auf den gesamten gemeinnützigen Sektor finanziell und organisatorisch aus. Deshalb wurden bereits im März 2020 durch das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz und das Sozialschutz-Paket umfassende Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft getroffen. Darüber hinaus haben zahlreiche Stiftungen insbesondere die Programme „Kurzarbeitergeld“ und „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ sowie die „Corona Soforthilfe des Bundes“ und November-/Dezemberhilfen in Anspruch genommen. Steuerrechtlich wurden die Stiftungen zusätzlich durch befristete Vereinfachungsregelungen in den Punkten Mittelverwendung und Zuordnung von Hilfeleistungen sowie zum Verlustausgleich unterstützt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.01.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-10 |
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