Der Bedeutungszuwachs von Kooperationen im Nonprofit-Sektor hat auch das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO stärker in den Fokus gerückt. Während Kooperationen naturgemäß Elemente wie Arbeitsteilung und Mitwirkung bedingen, fordert § 57 AO die Selbstverwirklichung der Satzungszwecke. Dieses Spannungsverhältnis führt in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten und Kooperationshürden.
Die im Schrifttum in den letzten Jahren mehrfach aufgegriffene Problematik hat nun auch den Weg zum Gesetzgeber gefunden. Das Jahressteuergesetz 2020 enthält eine ganze Reihe von Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Neben Änderungen wie der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale oder der Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe umfasst das Gesetz mit der Neuaufnahme des § 57 Abs. 3 und 4 AO auch Kooperationserleichterungen im Hinblick auf das Unmittelbarkeitsgebot.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.02.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-09 |
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