Terroranschläge und terroristische Gefährdungslagen können zum Abbruch oder zur Absage von Veranstaltungen führen und bleiben in der Regel nicht ohne (wirtschaftliche) Folgen für Veranstalter und Beteiligte. Dieser Beitrag soll Handlungspflichten und Handlungsmöglichkeiten des Veranstalters sowie die konkreten Rechtsfolgen näher beleuchten und Hilfestellung für (wirtschaftlich und gesellschaftlich) sinnvolles Vorgehen sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.05.22 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-10-19 |
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