Am 1.1.2024 tritt ein teilrevidiertes Schweizer Stiftungsrecht in Kraft. Die punktuellen Anpassungen betreffen einen möglichen Organisationsänderungsvorbehalt durch den Stifter, Erleichterungen bei (unwesentlichen) Änderungen der Stiftungsurkunde und die Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Zudem beeinflussen weitere Gesetzesneuerungen den Stiftungssektor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-09 |
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