Ziel des AGG ist, europäische Vorgaben für den arbeitsrechtlichen und allgemeinen zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz in innerstaatliches Recht zu transformieren (Abb. 1). Dadurch soll der Diskriminierung von Menschen in der Gesellschaft und insbesondere im Arbeitsleben begegnet werden. In der Folge herrschte große Unsicherheit, was die neuen Regelungen konkret für Unternehmen bedeuten. Auch Nonprofit-Organisationen sind mit Blick auf ihre Tätigkeit verunsichert. Ein erstes Fazit nach einem Jahr lautet zwar: Es ist weniger passiert, als zunächst befürchtet wurde. Allerdings ist es einigen (Schein-)Bewerbern dennoch gelungen, das AGG für ihre Zwecke auszunutzen. Und noch sind die Rechtsfolgen aus dem AGG für Stiftungen und ihre Förderleistungen unklar. Wer sich allerdings auf der sicheren Seite bewegen will, sollte schon jetzt Überlegungen zur Vereinbarkeit der Geschäftsprozesse mit dem AGG anstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-01 |
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