Für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung eines entgeltlich tätigen Stiftungsvorstands kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob er weisungsgebunden ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dazu kürzlich Abgrenzungen vorgenommen und sich auch zur Entgeltlichkeit und zum Aufwendungsersatz im Ehrenamt geäußert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.02.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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