Der Dritte Sektor als Kollateralschaden des Lobbyregistergesetzes?
Am 25.3.2021 hat der Bundestag das „Lobbyregistergesetz” (LobbyRG) beschlossen, welches zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Reform ist es ausweislich der Gesetzesbegründung, dem „Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber den Tätigkeiten und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertretern auf die Politik” entgegenzutreten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.02.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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