Ende 2024 waren 13.724 gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz aktiv. Die Frage der Entschädigung von Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen wird seit Jahren in der Lehre und in der Steuerpraxis der Kantone sowie in der Stiftungsaufsichtspraxis heterogen beurteilt. Sie steht im Spannungsfeld zwischen der fehlenden zivilrechtlichen Regelung, den steuerrechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, der seit dem 1.1.2023 in Kraft getretenen Offenlegungspflicht von Vergütungen und letztlich dem Anspruch an Professionalisierung des gesamten Stiftungssektors.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2025.03.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-24 |
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