Im Stiftungsbereich ist – wie im übrigen Gemeinnützigkeitsbereich – oftmals noch das Ehrenamt das Leitbild. Die meisten gemeinnützigen Stiftungen kommen jedoch nicht mehr ganz ohne Vergütungen aus, selbst wenn es nur Sitzungsgelder sind. Die Öffentlichkeit ist durch die zunehmende Berichterstattung über „skandalöse“ Vergütungen bei einzelnen sozialen Einrichtungen alarmiert. Vor diesem Hintergrund steigt mit der Höhe der Vergütungen erfahrungsgemäß auch das Aufgriffsrisiko durch die Finanzverwaltung. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 12.03.2020 erstmals Vergütungsmaßstäbe für gemeinnützige Körperschaften aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-05 |
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