Zwei aktuelle Gesetzesänderungen sind im Bereich des Umsatzsteuerrechts für gemeinnützige Körperschaften von besonderer Bedeutung. Zum einen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % nicht mehr automatisch für die Leistungen aller Zweckbetriebe. Einige werden ihn zukünftig nicht mehr in Anspruch nehmen können. Zum anderen hat die Umsatzsteuererhöhung bei den gemeinnützigen Körperschaften zu einer spürbaren Mehrbelastung geführt. Bei Gegenständen, die sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich genutzt werden, kann allerdings durch eine optimale Ausnutzung des Zuordnungswahlrechts die Umsatzsteuerbelastung reduziert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
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