In Deutschland bestehen kirchliche und weltliche Stiftungen nebeneinander. Kirchliche Stiftungen haben im Stiftungswesen von alters her einen festen Platz. Kompliziert wird es, wenn der rechtliche Status einer Stiftung unklar ist. Ist sie eine weltliche oder eine kirchliche? Wem obliegt die Aufsicht? Weltliche Stiftungen unterliegen staatlicher Aufsicht. Kirchliche Stiftungen sind aber von staatlicher Aufsicht partiell freigestellt. Die Aufsicht übt grundsätzlich die zuständige Kirche aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.05.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-17 |
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