Aufgrund des Urteils des BVerfGs war der Gesetzgeber beauftragt, bis zum 30.6.2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz zu schaffen. Nachdem das Ende Juni 2016 vom Bundestag beschlossene Reformgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden war, stimmt der Bundesrat am 14.10.2016 über den Ende September 2016 angepassten Reformentwurf erneut ab (BR-Drs. 555/16). Die Zustimmung des Bundesrats ist sehr wahrscheinlich. Aufgrund der Erbschaftsteuerreform dürfte die Familienstiftung vor allem für mittlere und große Unternehmensnachfolgen weiter an Attraktivität gewinnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-17 |
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