Stiftungen, sofern sie nicht als Verbrauchsstiftungen errichtet wurden, sind für die Ewigkeit ausgelegt. Das Grundstockvermögen vieler Stiftungen ist satzungsgemäß mindestens in seiner Substanz zu erhalten – das bedeutet nominaler Erhalt, in einigen Fällen real. Will man mit hoher Wahrscheinlichkeit die Substanzstärke und Leistungsfähigkeit über Generationen hinweg sichern, um die Stiftungstätigkeit auch in Zukunft uneingeschränkt wahrnehmen zu können, kommt man hierbei um umfassende Überlegungen in Bezug auf das Management der damit einhergehenden Risiken nicht herum.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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