Das Lobbyregistergesetz ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Die ersten Eintragungen in das Register mussten zum 28.2.2022 vorgenommen werden. Das Gesetz enthält unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Lobbyarbeit mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Diese ergeben sich insbesondere aus dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an politischer Einflussnahme durch einzelne Interessenvertreterinnen und -vertreter. Denn diese vertreten naturgemäß ausschließlich die Individualinteressen einer Gruppe / Branche mit dem Ziel, für sie günstigere (gesetzliche) Rahmenbedingungen zu schaffen, wodurch ggf. Kollektivinteressen oder gegenläufige Interessen unterwandert werden könnten. Die Überwachung der strukturellen politischen Einflussnahme durch Dritte ist daher ein wesentlicher und wichtiger Beitrag zur Wahrung der demokratischen Grundordnung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.03.17 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-06-12 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

