Die aktuelle Reform des deutschen Spendenrechts hat nicht alle offenen Fragen im Bereich des Spendenabzugs beseitigt. Europarechtliche Fragen werden z.B. nicht thematisiert. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, kann nach geltendem Recht Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU-Ausland grundsätzlich nicht steuermindernd in Abzug bringen. Mit Beschluss vom 09.05.2007 (Az.: XI R 56/05) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage nach der europarechtlichen Zulässigkeit dieser Regelung nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.05.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
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