Aus Berlin kommen immer wieder positive Nachrichten für Stifter und Stiftungen: Im Jahr 2000 gab es spürbare Verbesserungen im Bereich des Steuerrechts, am 1. Januar 2003 ist das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts in Kraft getreten und am 21. September hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt, das neue Steuerleichterungen mit sich bringt, die Stiftern und Stiftungen zugute kommen. Alle diese Verbesserungen sind jedoch auf Berlin nur als Bundeshauptstadt zurückzuführen. Wie ist es aber im Land Berlin um das Stiftungswesen bestellt? Was zeichnet Berlin als Stiftungsstandort aus?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
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