Ohne die Einnahmen aus der Vermietung von Ausstellungsflächen (bzw. Standvermietungen) wäre eine Vielzahl von Kongress- und Tagungsveranstaltungen gemeinnütziger Körperschaften nicht finanzierbar. Umso wichtiger ist bei diesen und vergleichbaren Sponsoringleistungen die Verhinderung einer Voll- bzw. Übermaßbesteuerung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.04.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-10 |
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