Überlegungen zur Errichtung selbstständiger, meist gemeinnütziger Stiftungen sind populär. Sie werden zu Lebzeiten des Stifters verwirklicht oder finden Eingang in die Nachlassgestaltung. Solche Stiftungen sollen die sozialen, karitativen, umweltschützenden oder sonstigen Interessen und Ziele des Vermögensinhabers verwirklichen und auch nach seinem Tode sichern. Diese Entwicklung ist als Ausdruck der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung uneingeschränkt begrüßenswert. Jedoch ist dabei auch zu bedenken, dass es mit der Erledigung der stiftungsrechtlichen und steuerlichen Formalitäten noch lange nicht getan ist. Wichtig für das erfolgreiche Wirtschaften einer Stiftung ist ihre inhaltliche und damit zugleich personelle Aufgleisung. Hierzu kann der Stifter einen entscheidenden Beitrag leisten, wenn er von Anfang an in der Satzung die entsprechenden Weichen stellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
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