Die Errichtung der Stiftung ist abgeschlossen oder steht kurz bevor – ihre Tätigkeit soll beginnen. Der Vorstand bereitet seine konstituierende Sitzung und ggf. die des Kuratoriums oder Stiftungsrates vor. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Entscheidungen über die Anlage des Vermögen der Stiftung und ihr Budget. Rechnungen über Beratungskosten bei der Errichtung und über die öffentliche Bekanntmachung liegen vor, die Gremienmitglieder hatten Reiseaufwand, die Geschäftsstelle ist auszustatten, Telefon- und Portokosten fallen an. Eine Stiftungsbroschüre soll erstellt, das erste Förderprojekt konzipiert werden. Nicht alle denkbaren Aktivitäten in der Anfangsphase sind mit Kosten verbunden, die die Stiftung unmittelbar zu begleichen hat. Doch sind in aller Regel selbst bei einer „schlanken“ Gestaltung der Stiftungsorganisation die ersten Zahlungen fällig, bevor erste Mittel, etwa Erträge aus der Vermögensanlage, zur Verfügung stehen. Doch aus welchen – sonstigen – Mitteln sind diese zu bestreiten?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.01.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
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