Nachdem der Bundestag am 24.6.2021 – dem letzten Sitzungstag der Legislaturperiode – das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen hat, hat am darauffolgenden Tag auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Der Bundestag war der vorangegangenen Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt, mit der wichtige Konkretisierungen und Änderungen des Regierungsentwurfs vom 31.3.2021 umgesetzt wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.04.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-09 |
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