Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 20.10.2007 sind Steuerbegünstigungen für Spender, Stifter und ehrenamtlich Tätige erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, altruistisches Verhalten zu fördern, indem „Hilfen für Helfer“ geleistet werden sollen. Ob dies gelungen ist, lässt sich nur bewerten, wenn Klarheit über die Motive altruistisch handelnder Menschen herrscht. Wäre etwa die im Gesetzgebungsverfahren wieder fallengelassene Einführung eines Abzugsbetrags von der Steuerschuld für jede Stunde ehrenamtlicher Tätigkeit eine sinnvolle Unterstützung von Zeitspenden oder verfehlt eine derartige staatliche Gegenleistung ihre Wirkung? Ein Blick auf die umfangreichen Untersuchungen aus dem angelsächsischen Raum zum Phänomen des „charitable giving“ mag die Bewertung erleichtern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-01 |
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