Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat gerade für den gemeinnützigen Sektor eine große Bedeutung, denn er enthält die bundesweit abgestimmte Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO). Mit Schreiben vom 31.1.2014 (BStBl I 2014, S. 290 ff., hier S. 316-349) hat die Finanzverwaltung den AEAO an die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (BGBl I 2013, S. 566) angepasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
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