Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat gerade für den gemeinnützigen Sektor eine große Bedeutung, denn er enthält die bundesweit abgestimmte Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO). Mit Schreiben vom 31.1.2014 (BStBl I 2014, S. 290 ff., hier S. 316-349) hat die Finanzverwaltung den AEAO an die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (BGBl I 2013, S. 566) angepasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

