Bei der Vorbereitung einer Stiftungserrichtung steht regelmäßig die konkrete Satzungsausgestaltung mit der Formulierung von Zweck, Organstruktur sowie Vermögensausstattung im Fokus. Das für den Errichtungsakt ebenso entscheidende „Stiftungsgeschäft“ spielt bei den Planungen hingegen eine meist nur untergeordnete Rolle. Eine unzureichende Vorbereitung des Stiftungsgeschäfts kann jedoch fatale Folgen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Stifter dem kirchlichen Rechtskreis zuzuordnen ist, der für eine wirksame Stiftungserrichtung eine ausdrückliche amtskirchliche Genehmigung verlangt. Wo diese fehlt, droht die unheilbare Nichtigkeit des Stiftungsgeschäfts.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.19 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2366-2913 | 
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 | 
| Veröffentlicht: | 2014-04-01 | 
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