In der Beratungspraxis spielt die Frage nach der Haftung von Stiftungsorganen zum Glück nur in Einzelfällen eine Rolle. Doch wenn die Haftungsfalle zuschlägt, kann dies selbst für ehrenamtlich tätige Vorstände existenzbedrohende Folgen haben. Es lohnt daher in jedem Fall, sich rechtzeitig über die zivilrechtlichen und satzungsmäßigen Rahmenbedingungen zu informieren.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
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