Jede Stiftung - und sei sie noch so klein - muss verwaltet werden: Die Stiftungszwecke sind - möglichst effektiv und effizient - zu verwirklichen, gesetzliche und steuerliche Mindestanforderungen an die Rechnungslegung und Berichterstattung sind zu erfüllen, das Vermögen ist so ertragreich und sicher wie möglich anzulegen, Öffentlichkeitsarbeit und ggf. Spendenwerbung sind zu betreiben u.v.m.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-01 |
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