Am 16.07.2008 verabschiedete der Bayerische Landtag das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG); bereits zum 01.08.2008 trat es in Kraft. Schwerpunkte der Novelle sind eine deutliche Verschlankung und Deregulierung, Vereinfachungen für Stiftungsorgane und Aufsichtsbehörden sowie mehr Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit. Das Gesetz verbessert erneut die Rahmenbedingungen für rechtsfähige Stiftungen in Bayern und nimmt die erforderlichen Anpassungen an die 2002 durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts geänderten §§ 80 ff. BGB vor
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.05.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-01 |
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