Ein alleinstehender und kinderlos gebliebene Erblasser errichtet zu Lebzeiten ein Testament, dessen wesentlicher Inhalt wie folgt lautet: „Zu meiner Alleinerbin bestimme ich die gemeinnützige Organisation A. Mit einem Betrag in Höhe von 500.000 € aus meinem Vermögen soll A eine Treuhandstiftung gründen, die meinen Namen trägt und deren Erträge A zufließen sollen. Die Person des Treuhänders bestimmt A.“ Weitere Bestimmungen enthält das formgültige handschriftliche Testament nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-01 |
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