Neben der Neugründung von rechtsfähigen Stiftungen, deren Anzahl der Bundesverband Deutscher Stiftungen regelmäßig veröffentlicht, werden jedes Jahr eine bislang nicht erfasste Anzahl von Treuhandstiftungen gegründet. In deren Vermögen sollen nicht selten auch Immobilien übertragen werden. Bei der Übertragung von Grundvermögen auf gemeinnützige Stiftungen sind einige Punkte generell zu beachten, die etwa Schauhoff in diesem Magazin bereits behandelt hat. Nachdem die Rechtsform der Treuhandstiftung auch häufig Notaren nicht geläufig ist und in vielen Einzelfragen Unsicherheit herrscht, sollen hier einige Aspekte dargestellt werden, die die besondere Situation bei Treuhandstiftungen betreffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.04.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-01 |
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