Transparenz ist ein wesentlicher Grundsatz guten Stiftungshandelns. Hierzu gehört, neben der Rechnungslegung, auch Transparenz im Hinblick auf die eigentliche Stiftungstätigkeit. Zu einer transparenten Fördertätigkeit, zu der sich z.B. die im Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammengeschlossenen Stiftungen in ihren „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“ bekennen, gehören
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