Am 1.2.2013 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ beschlossen, dem der Bundesrat nach derzeitiger Planung am 1.3.2013 zustimmen soll. Das Gesetz hat die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zum Ziel, insbesondere durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Klaßmann und Ritter erläutern die Änderungen und ihre Auswirkungen für die Stiftungspraxis – unter Einbezug der zu diesen Themen ergangenen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Der Anhang enthält die Änderung der AO im Wortlaut.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2013.01.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-01 |
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