Eine gemeinnützige Stiftung hatte geerbt. Dadurch war sie Kommanditistin von drei geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geworden, einem auch aus steuerlichen Gründen im privaten Bereich sehr populären Investmentvehikel. Diese Anteile gelten aus einkommensteuerlicher Sicht als „gewerblich geprägt“. Auch wenn die Gesellschaften nur vermögensverwaltende Tätigkeiten ausübten, beurteilte die Finanzverwaltung diese Beteiligungen bislang als steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Auffassung nun korrigiert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.06.17 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-12-01 |
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