Am 1.7.2024 jährte sich das Inkrafttreten des neuen Stiftungsrechts zum ersten Mal. Partystimmung zu diesem Anlass war aber kaum zu beobachten. Die bereits in den Jahren zuvor engagiert geführte Reformdiskussion scheint zwischenzeitlich kaum abgeebbt zu sein. Zu viele Fragen sind noch offen oder stellen sich im Lichte der Anwendungspraxis neu. Der Jährling dürfte das deutsche Stiftungsrecht vor allem einem Reformziel nicht wesentlich nähergebracht zu haben: der Vereinheitlichung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.04.15 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-08-08 |
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