Einige tausend Menschen sind ehrenamtlich in den Gremien von Bürgerstiftungen aktiv. Die größte Verantwortung tragen die Mitglieder des Vorstandes, denn sie sind für die Geschäftsführung und Vertretung der Stiftung im Rechtsverkehr zuständig. Dabei ist es nicht nur ihre oberste Pflicht, sondern oft auch ihre persönliche Herzensangelegenheit, die steuerbegünstigten Zwecke so wirkungsvoll wie möglich zu verwirklichen. Die verfügbaren Kraftquellen liegen dabei im Stiftungsvermögen und bei engagierten Menschen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.02.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-13 |
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